Auszug aus den Statuten des TS Volley Düdingen, Artikel 3.1.3
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Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. Vorschläge für die Ernennung zu Ehrenmitgliedern sind mit kurzer Begründung mindestens einen Monat vor der nächsten Generalversammlung an den Vorstand zu richten. Die Generalversammlung entscheidet endgültig über die Ernennung zum Ehrenmitglied.